Durch kaiserlichen Beschluss wird in Bayern die Herstellung, der Vertrieb und der Verzehr von Spirituosen untersagt. Das Schnapsbrennen wird unter Androhung drakonischer Strafen verboten. Ausgerechnet jetzt, unmittelbar vor dem Ausschank des neuen Jahrgangs am heurigen Brandltag. Die anfängliche Ohnmacht im Kreise der Dorfgemeinschaft schlägt um in Trotz. Auflehnung gegen staatlich verfügte Willkür. Soll er nur kommen der Kontrolleur, der Preiß der. Mit List und mit Tücke wollen sie ihn schlagen, den Stadtfrack. Aber wie?